Scheidung

Die beste Lösung für Ihr Haus bei Scheidung oder Trennung

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist eine mögliche Option

Verliebte denken selten darüber nach, was mit dem gemeinsamen Haus bei einer Trennung passiert. Allerdings leben sich viele Paare doch auseinander. Sind Kinder vorhanden, steigt der emotionale Druck zusätzlich und bei gemeinsamem Wohneigentum ist Streit oft vorprogrammiert.

Wer darf im gemeinsamen Haus bleiben?
Was passiert mit dem noch laufenden Darlehen?
Welche finanziellen Belastungen kommen auf die dann getrennten Haushalte zu?

Dies sind nur einige der Fragen, die auftreten und deutlich machen, dass es um eine Entscheidung von großer emotionaler sowie finanzieller Tragweite geht.

Von uns bekommen Sie objektive Antworten und verständliche Informationen. Außerdem helfen wir Ihnen als neutrale Experten, einen kühlen Kopf zu bewahren und die für alle Beteiligten optimale Lösung für das Haus bei Scheidung zu finden.

Haus bei Scheidung behalten?

Gibt es im gemeinsamen Haushalt Kinder, kann es besser sein, das Haus vorläufig zu behalten. Dann können die Kinder weiter in ihrem vertrauten Umfeld bleiben, sodass der emotionale Stress nicht noch durch den Ortswechsel vergrößert wird.

Achten Sie in diesem Fall aber darauf, klare Absprachen und Regelungen zu vereinbaren, wie die Immobilie verwaltet und finanziert wird. Auch sollten Sie abstimmen, wie lange die gemeinsame Eigentümerschaft dauern soll – nicht, dass der Ehegatte, der schon ausgezogen ist, plötzlich ohne Vorwarnung seinen Vermögensanteil einfordert.

Wenn Sie oder Ihr Partner weiter im gemeinsamen Haus wohnen bleiben möchten, ist unter Umständen die Übertragung des Immobilieneigentums mit Auszahlung des Partners eine Option. Allerdings kann der Immobilienunterhalt für den Alleinzahler sehr teuer werden und hinzu kommt außerdem noch der Betrag für die Auszahlung.

Stattdessen kann auch eine Übernahme des noch bestehenden Immobiliendarlehens durch den Partner erfolgen, der die Immobilie behält. Jedoch wird sich der Kreditgeber den verbleibenden Kreditnehmer genau anschauen, ob dieser auch wirklich die gesamten Verbindlichkeiten allein tilgen kann.

Möchte ein Ehepartner das gemeinsame Haus verkaufen, der andere aber nicht, gilt zunächst: Verkaufen darf nur, wer im Grundbuch eingetragen ist. Stehen dort beide Partner als Eigentümer, kann der Verkaufswillige eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen – allerdings nur nach bereits erfolgter Scheidung!

Aber Achtung: Häufig erreicht das höchste Gebot in einer Teilungsversteigerung nicht einmal annähernd den Wert, den Sie in einem normalen Verkauf erzielen können. Kommt es zum Äußersten, können eventuell bestehende Schulden nicht gedeckt werden. Auch müssen beide Partner dann für die Restschulden ohne die Sicherheit einer Immobilie haften.

TIPP: Lassen Sie den Immobilienwert zweifelsfrei und unabhängig ermitteln, um entscheiden zu können, was mit dem Haus geschieht. Beauftragen Sie die Hauswertermittlung unbedingt gemeinsam mit dem Noch-Partner bei neutralen Experten und seien Sie dabei. Nur so kann das Ergebnis später nicht vom Anderen in Frage gestellt werden.

Was geschieht mit dem Hauskredit?

Haben Sie und Ihr Ehepartner einen Kredit für den Hauskauf aufgenommen, sind in der Regel beide für die Rückzahlung verantwortlich und haftbar – selbst, wenn sie beschließen getrennte Wege zu gehen.

Kredit und Haftung bleiben bestehen, denn es kommt darauf an, wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat und nicht, wer im Grundbuch eingetragen ist. Die Bank wird Sie also voll in die Pflicht nehmen, falls Ihr Partner seine Verbindlichkeiten nicht zahlt.

Tilgen Sie den Hauskredit auch während der Trennungsphase, da sonst die Zwangsversteigerung droht. Doch nicht nur wegen der finanziellen Risiken entschließen sich die meisten Paare während oder nach der Trennung doch zum Verkauf, sondern auch aus folgenden Gründen:

Paare, die sich trennen oder scheiden lassen, wollen in der Regel auch wirtschaftlich getrennte Wege gehen, statt weiter alle Entscheidungen für das Haus gemeinsam zu treffen. Durch den Hausverkauf bei Scheidung wird die wirtschaftliche Gemeinschaft sauber aufgelöst.

Das verfügbare Einkommen muss jetzt auf zwei Haushalte verteilt werden, während durch die doppelte Haushaltsführung gleichzeitig die Ausgaben steigen. Mit einem Verkauf sinkt die Gefahr, dass sich die Partner verschulden, weil sie den neuen Herausforderungen nicht gewachsen sind.

Das gemeinsame Haus ist für eine Person allein oftmals zu groß oder es steht wegen eines neuen Partners ein Umzug an – nicht zu vergessen der emotionale Aspekt, denn wer möchte nach einer Trennung nicht lieber einen ganz neuen Anfang machen?

Unsere geschulten, einfühlsamen Berater begleiten Sie bei Bedarf gern in dieser schweren Zeit und zeigen Ihnen Lösungen – nicht nur kompetent, sondern auch menschlich. So bieten wir zum Beispiel Ihr Haus auf Wunsch auch diskret zum Verkauf an oder organisieren Besichtigungen so, dass Ihre Kinder dadurch nicht noch zusätzlich belastet werden. Denn eine Trennung oder Scheidung ist für alle Beteiligten schwer genug. Da brauchen Sie nicht auch noch das Gerede der Nachbarn.

Informieren Sie sich gern über die aktuellen Hauspreise, über unsere Hauswertermittlung und den Verkaufsablauf. Oder machen Sie gleich einen Termin für ein persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Kollegen.

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Für den Verkauf eines Hauses gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Haus erbt, muss schnell entscheiden, was damit geschehen soll, entsprechend handeln – und dabei zahlreichen Fallstricken ausweichen.

Bei einer Scheidung oder Trennung geht es oft auch um das gemeinsam gekaufte Haus – eine emotionale und finanzielle Zusatzbelastung für alle.

Nur wenige denken beim Hauskauf in jungen Jahren an die Zukunft der Immobilie – und stehen später im Alter vor vielen Herausforderungen.
Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

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Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Häuser, die wir bereits erfolgreich verkauft haben.

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