Das wichtigste zum Kaufvertrag

Beim Immobilienkauf auf der sicheren Seite

Haben Sie Ihre Traumimmobilie gefunden und sich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt, kann ein Kaufvertrag erstellt werden. Dazu sollten Sie sich mit dem Verkäufer zusammensetzen und sich auf die wesentlichen Vertragsinhalte einigen. Halten Sie auch Nebenabreden fest, da diese sonst nichtig sind. Haben Sie alles festgehalten und Unklarheiten beseitigt, gehen Sie im Idealfall mit einer erste Version des Kaufvertrags nach Hause.

Lesen Sie sich den Kaufvertrag dort noch einmal genau durch. Prüfen Sie, ob alles zu Ihrer Zufriedenheit festgehalten worden ist. Teilen Sie dem Verkäufer ggf. Ihre Änderungswünsche mit. Schauen Sie, inwieweit Sie sich entgegenkommen können und fertigen Sie für den Notartermin eine neue Version an. Wir unterstützen Sie soweit wie möglich bei der Kaufvertragserstellung und sind gerne bei Fragen für Sie da.

Relevanz des Kaufvertrags

Für den Immobilienkauf in Deutschland ist nach § 433 BGB ein Kaufvertrag erforderlich, da er den Eigentümerwechsel rechtfertigt. Darüber hinaus muss der Immobilienkauf bei einem Notartermin notariell beglaubigt werden. Wer den Notar beauftragt, ist nicht fest vorgeschrieben. In der Regel übernehmen allerdings Sie als Immobilienkäufer diese Aufgabe, da Sie den Kaufpreis entrichten.

Nachdem der Notar den Auftrag für die Erstellung des Kaufvertrags erhalten hat, nimmt er Einsicht ins Grundbuch und arbeitet alle erforderlichen Daten in den Entwurf ein. Wir sorgen dann dafür, dass Sie den Vertrag zur Ansicht erhalten und Ihnen alle notwendigen Informationen bekannt sind.

Achtung Kosten: Beim Prozedere fallen Notar- und Grundbuchkosten für Sie an, die Sie einkalkulieren sollten. Diese betragen rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.

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Die wichtigsten Punkte im Kaufvertrag

Damit alle wesentlichen Informationen im Vertrag zu Ihrem Immobilienkauf festgehalten werden, geben wir Ihnen hier gerne eine Übersicht. Als Ihr Immobilienmakler stehen wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung auch persönlich und individuell mit Rat und Tat zur Seite.

  1. Kontaktinformationen Verkäufer/Käufer (Name, Adresse etc.)
  2. Kaufgegenstand
  3. Kaufpreis
  4. Zustand der Immobilie
  5. Mängel an der Immobilie
  6. Nutzungs- und Wegerechte
  7. Mitverkauftes Inventar
  8. Zahlungsmodalitäten

Prüfung des Kaufvertrags

Für die Prüfung des Kaufvertrags haben Sie 14 Tage Zeit. Prüfen Sie, ob alles seine Richtigkeit hat. Denn der Kaufvertrag kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden, außer wenn Ihnen arglistig Mängel verschwiegen worden sind. Falls Sie den Kaufpreis nicht begleichen können, kann der Verkäufer allerdings vom Vertrag zurücktreten. Sie haften mit Ihrem Vermögen bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Checken Sie also:

  • Sind alle Namen richtig geschrieben?
  • Liegen alle erforderlichen Unterlagen wie z. B. der Energieausweis vor?
  • Ist im Kaufvertrag das mitverkaufte Inventar aufgeführt
  • Sind die Kontodaten für die Zahlung der Kaufsumme im Vertrag zu finden?
  • etc.

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Da der Notar als Treuhänder fungiert, gibt es ein Notaranderkonto, auf das Sie als Käufer den Kaufpreis einzahlen. Der Notar gibt das Geld erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle Vertragsbedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Dies bietet Sicherheit für beide Seiten. Tipp: Besonderheiten beim Kauf einer Wohnung   Der Kauf einer Eigentumswohnung birgt Eigenheiten, die es bei einem Hauskauf nicht gibt. Dies betrifft Themen wie die Teilungserklärung, das Sonder- und Gemeinschaftseigentum, das Hausgeld oder die Nutzungsrechte. Gerne beraten wir Sie ausführlich dazu, was Sie in diesem Hinblick beim Kaufvertrag beachten müssen.

Alles nach Plan: Der optimale Ablauf

Vorvertrag und Reservierungsvereinbarung

Zur Absicherung, dass niemand anderes die Immobilie kaufen kann, gibt es die Möglichkeit einer Reservierungsvereinbarung mit uns als Makler. Wir bieten das Objekt dann niemandem mehr an. Zwischen Ihnen und dem Verkäufer kann auch im Vorfeld ein Vorvertrag geschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie diesen zur Sicherheit unterschreiben oder sogar eine notariell beglaubigte Reservierungsvereinbarung erstellen lassen. Um eine Immobilie zu reservieren, kann eine Gebühr bzw. Anzahlung anfallen.

Worauf sollten Sie als Immobilienkäufer achten?

Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Investition, die sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Damit Sie als Immobilienkäufer den Prozess reibungslos durchlaufen und mögliche Fallstricke rund um den Kaufvertrag und Kaufabschluss vermeiden können, sind bestimmte Schritte zu beachten:
  1. Finanzierungsvorschläge einholen: Bevor Sie den Kaufprozess starten, ist es ratsam, Finanzierungsvorschläge von verschiedenen Banken oder Kreditinstituten einzuholen. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Konditionen und Zinssätze, die Ihnen zur Verfügung stehen.
  2. Bankgespräch führen: Führen Sie ein ausführliches Gespräch mit Ihrer Bank, um Ihre finanzielle Situation zu besprechen. Die Bank wird eine Bonitätsprüfung durchführen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu bewerten. Eine solide Bonität ist wichtig, um einen reibungslosen Finanzierungsprozess sicherzustellen.
  3. Finanzierungsbestätigung anfordern: Sobald Sie eine geeignete Finanzierungsoption gefunden haben, sollten Sie eine Finanzierungsbestätigung bei Ihrer Bank anfordern. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass Sie über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um den Kauf durchzuführen.
  4. Darlehensvertrag abschließen: Es ist ratsam, den Darlehensvertrag erst dann abzuschließen, wenn der Notartermin für die Unterzeichnung des Kaufvertrages innerhalb der nächsten zwei Wochen angesetzt ist. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Finanzierung rechtzeitig abgewickelt werden kann und keine unvorhergesehenen Verzögerungen auftreten.
  5. Vorgespräch mit dem Notar führen: Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages sollten Sie ein Vorgespräch mit dem Notar vereinbaren. Dieses Gespräch dient dazu, offene Fragen zu klären und das Grundbuch zu prüfen. Der Notar wird Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen und Sie über die rechtlichen Aspekte des Immobilienkaufs informieren.
  6. Kaufvertrag unterzeichnen: Der eigentliche Kaufvertrag wird beim offiziellen Notartermin unterzeichnet. Es ist wichtig, dass Sie den Vertrag gründlich lesen und sicherstellen, dass alle vereinbarten Bedingungen korrekt aufgeführt sind. Der Notar wird Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Außerdem sind wir gerne als Makler an Ihrer Seite.
  7. Zahlungsweise beachten: Bei Abschluss des Kaufvertrages sind bestimmte Zahlungen fällig, wie beispielsweise Notargebühren, Grunderwerbsteuer und der Kaufpreis der Immobilie. Es ist wichtig zu beachten, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden.
Mit der Zahlung des Kaufpreises ist der Vertragsprozess erfolgreich abgeschlossen und Sie sind nun rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie. Für Ihre Fragen zum Kaufvertrag oder dem Ablauf stehen wir als erfahrene Makler gerne bereit oder vermitteln Sie bei Bedarf an einen unserer Partner! Sprechen Sie uns an.

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